Der Naturschutzbund (NABU) Barnim wird getragen durch ehrenamtlich tätige Mitglieder. Das Verbandsgebiet umfasst ca. 15.000 km² und ist somit das größte in Brandenburg. Die Geschäftsstelle befindet sich im Stadthaus an der Friedensbrücke in Eberswalde.
Wir pflegen verschiedene Feuchtwiesen oder Trockenrasen durch Mahd oder Entbuschung, beobachten die Dammbauaktivitäten des Bibers im nördlichen Teil des Kreises und vermitteln bei Konflikten. Außerdem koordinieren wir die Optimierung der Pflege des NSG Pimpinellenberg. Wir bieten Exkursionen und Wanderungen zu verschiedenen Themen über das Jahr hindurch an, um interessierte Menschen für die Natur zu begeistern und managen die Nutzung des Großen Heiligen See bei Sandkrug.
Deine Aufgaben könnten sein:
Hast du Interesse an der Natur und der Region, bist selbstständig, kreativ und flexibel?
Dann ist es der richtige Praktikumsplatz für dich. Wir sind offen für neue Ideen und freuen uns auf dich!
NABU Barnim
c/o HNE Eberswalde
Friedrich-Ebert-Straße 28
16225 Eberswalde
info@nabu-barnim.de
Der NABU Kreisverband Barnim lehnt den Bau der B 167 neu in der jetzigen Planung grundsätzlich ab. Die Dimension des Eingriffes in Relation zum geringen Nutzen bzw. Schaden für die Menschen vor Ort, lassen keine anderen Schluss zu.
Die vorliegende Planung ist in keinster Weise geeignet, Verkehrsprobleme zu lösen. Wie Verkehrszählungen belegen (siehe Schwarzbuch Umweltpolitik Brandenburg (2009) und Verkehrsentwicklungsplan
der Stadt Eberswalde (2007)), wird die Straße nicht dazu betragen können, die Verkehrsbelastung in der Stadt Eberswalde zu verringern. Wenn überhaupt, erfolgt eine Verschiebung der Belastungen
auf bisher unbelastete Bereiche wie die Clara-Zektin-Siedlung, dem Üdersee oder nach Eberswalde Nordend. Die Menschen die in diesen Bereichen leben haben sich bewusst für eine ruhige Wohnlage
entschieden und würden dann unerwartet belastet.
Für viele Menschen bedeutet die vorliegende Planung, die in keiner Weise den Anforderungen einer Umgehungsstraße entspricht, dass sie größere Umwege in Kauf nehmen müssen, um zum Ziel zu
gelangen. Auf diesen Umwegen werden sie dann teilweise wieder genau durch die Bereiche fahren müssen, denen eine Entlastung versprochen wurde (z.B. Marienwerderstraße in Finowfurt). Die Umwelt
wird wie bisher durch hohe Emissionen des Verkehrs belastet. Hinzu kommen aber Eingriffe in sehr großen Dimensionen und Flächenversiegelungen im Umfang von 26,2 ha.
Überregional könnte die B 167 neu nur dann überhaupt eine Bedeutung erlangen, wenn auch der 2. Bauabschnitt gebaut würde. Diesen halten wir aber aufgrund massivster Eingriffe in Natur und
Landschaft und aufgrund der enorm hohen zu erwartenden Kosten für nicht realisierbar. Es wird daher immer bei einer „halben“ Straße bleiben, die plötzlich in Eberswalde Nordend endet und die
Innenstadt von Eberswalde in keiner Weise entlastet.
Wir begrüßen daher die Ankündigung des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer von Dezember 2012 keine Mittel vor 2015 für einen Neubau der B 167 neu zur Verfügung zu stellen. Wir raten allen
Beteiligten die Planungen bis dahin noch einmal grundsätzlich auf ihre Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit zu überprüfen.
Wir verkennen nicht die Notwendigkeit die Anlieger an der jetzigen B 167 neu zu entlasten, und verschließen uns nicht Ansätzen zu deren Lösung. Wir können aber in der vorliegenden Planung keinen
Gewinn für die Mensch, Natur und Umwelt in der Region insgesamt erkennen.
Zu den vorliegenden Planungen möchten wir konkret folgendes anmerken:
Durch den Bau der B 167 neu erfolgt eine extrem hohe Flächenversieglung. Die Trasse zerschneidet bisher aus ökologischer Sicht unbeeinträchtigte Flächen entlang der Havel-Oder-Wasserstraße und stört diesen Bereich empfindlich. Das Argument der Trassenbündelung zählt aus ökologischer Sicht nicht, da der Kanal keine Barriere in diesem Sinn darstellt. Diese Aspekte wurden nicht ausreichend gewürdigt und Ausgleichsmaßnehmen nicht im erforderlichen Umfang eingeplant.
Das Schutzgut Mensch wurde nicht angemessen betrachtet, da die Havel-Oder- Wasserstraße für die Bürger der Städte Eberswalde und Finow eine zunehmend wachsende Bedeutung zur Naherholung hat.
Durch seine gute Wasserqualität ist der Kanal auch gemessen an den absoluten Zahlen von Badegästen sicherlich das bedeutendste Badegewässer im Umfeld der Stadt. Nach dem Bau ist der Zugang zu dem
Gewässer von den südlichen Siedlungsgebieten (insbesondere östlich der Bahnlinie Berlin-Stralsund) kaum noch möglich und durch den Lärm auch weitgehend unattraktiv. Das Naherholungsgebiet Üdersee
wird ebenso belastet. Die Angaben zur Wasserqualität des Kanals im Umweltbericht sind absolut veraltet (Datum 1997) und entsprechen in keiner Weise dem Status Quo. Aus der Sicht des NABU Barnim
e.V. ist es absolut unverständlich wie derart veraltete Daten, die in einem so gravierendem Widerspruch zur Realität stehen, hier angeführt wurden.
Es treten besonders für die Bürger der Clara-Zetkin Siedlung hohe Lärmbelastungen auf, die, auch wenn sie unterhalb eines Grenzwertes liegen sollten, zu einer erheblichen Verschlechterung der Lebensbedingungen der Menschen führt. Wir zweifeln zudem an, dass eine fehlerfreie Beurteilung der zu erwartenden Lärmsituation vorliegt. Ausreichende Lärmschutzmaßnahmen sind in diesem Bereich bisher nicht eingeplant.
Die Inanspruchnahme von Flächen, die zur Kompensation für die Eingriffe beim Bau der Havel-Oder-Wasserstraße planfestgestellt sind, ist nicht akzeptabel. Ausgleichsflächen die einmal festgesetzt
wurden dürfen nicht beliebig hin und her getauscht werden, wenn sie ihre Funktion erfüllen sollen.
Die faunistischen Untersuchungen im Umweltgutachten weisen zwei schwere Versäumnisse auf:
Es wurde versäumt den Großen Feuerfalter (Lycaena dispar) bei den Untersuchungen mit zu betrachten. Die Art wurde in den vergangenen Jahren in der Nähe der Böschungen der Havel-Oder-Wasserstraße beobachtet. Die Futterpflanze Fluss-Ampfer (Rumex hydrolapathum) wächst vereinzelt an den Böschungen des Kanals.
Vom Campingplatz Üdersee liegt zudem ein Fund von einem Hirschkäfer (Lucanus cervus) (Zufallsfund mit Fotodokumentation 05.06.2010) vor. Hier wurden ebenso keinerlei Untersuchungen
vorgenommen.
Somit wurden die Arten des Anhangs IV der FFH Richtlinie nicht vollständig untersucht.